Datenschutzverordnung 

Der Bahner Kunstverein nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns streng an die Datenschutzverordnung (DSGVO) und verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfragen . Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Kontaktformular

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.

 

Registrierung im Mitgliederbereich

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Anmeldung für den Mitgliederbereich von www.bahner-neuenburg.de. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Wir verfolgen das Interesse, sicherzustellen, dass nur Mitglieder Zugriff auf den Mitgliedern vorbehaltenen Informationen erhalten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Registrierung jederzeit zu widersprechen.

 

Ihre Rechte

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.  Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten

 

Veröffentlichung von Fotos im Internet

 Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KUG), welches das Recht am eigenen Bild regelt. Hiernach dürfen gemäß § 22 S.1 KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden

· Bildern, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen oder

· Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

 

Eine weitere Ausnahme bilden Aufnahmen von nur beiläufig abgebildeten Personen als „Beiwerk“, z.B. neben einem Denkmal oder bedeutendem Gebäude. Darüber hinaus besteht innerhalb von öffentlichen Räumen „für jedermann“ grundsätzlich kein privater Schutzbereich. Als Beispiel wären hier z.B. Schützenumzüge zu nennen. Bei Fotos von öffentlichen Vorgängen muss es sich jedoch um Aufnahmen handeln, bei denen die Ansammlung von Menschen – und nicht konkret Betroffene – im Vordergrund steht. Sofern die abgebildete Person individuell erkennbar ist, bedarf es der vorherigen Einwilligung. Nach § 22 KUG gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Zu beachten bleibt, dass ungeachtet der Ausnahmen nach § 23 Abs. 2 KUG die Befugnis zur Veröffentlichung immer durch die berechtigten Interessen der Betroffenen begrenzt wird. Liegen diese Ausnahmen nicht vor, ist die Vorlage einer informierten, schriftlichen Einwilligung zwingende Voraussetzung für die Einstellung von Fotos, insbesondere Einzelfotos, ins Internet. Auch wenn das Gesetz selbst Ausnahmen vorsieht, bleibt festzuhalten, dass bei deren Anwendung stets Vorsicht geboten ist. Denn die Ausnahmen beinhalten in juristischer Hinsicht immer auch einen Interpretationsspielraum. Ein Zuwiderhandeln gegen die Vorschriften des KUG kann übrigens gemäß § 33 KUG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden, allerdings nur auf Antrag. Veröffentlichung von Negativdaten

Wir bringen die Kunst aufs Land.

Kunstverein Bahner e.V. | 26340 Neuenburg | Kontakt: bahner@mail.de

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